Oberndorf am Neckar ist eine Stadt am oberen Neckar im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
14.372 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78727
Vorwahl
07423
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
2. Ordnungsamt Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
3. Bürgeramt Oberndorf am Neckar
Hauptstraße 1
78727 Oberndorf am Neckar
Gemeinde Oberndorf am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberndorf am Neckar umfassen several kürzlich in Kraft getretene oder geänderte Bebauungspläne:
- Bebauungsplan "Fluorner Straße, 3. Änderung"
- Bebauungsplan "Vogelloch Erweiterung"
- Bebauungsplan "Bletzenfeld I, 5. Änderung"
- Bebauungsplan "Im Gehrn Süd"
- Bebauungsplan "GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung"
- Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Wüstfeld, 4. Änderung".
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.